Bei einer Betreuung in der Kindertagespflege haben Sie die Möglichkeit auf Antrag eine öffentliche Förderung für die anfallenden Betreuungskosten durch die wirtschaftliche Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen.
Hierbei haben Sie für ihr Kind vom 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr einen allgemeinen einkommensunabhängigen Förderanspruch; bei Kindern unter 1 Jahr und ab dem 3. Geburtstag wird der Bedarf durch den Tagesmütterverein geprüft.
Sie zahlen in diesem Fall einen geringen Eigenanteil (aktuell bis zu 1,60 €/Stunde) an die WJH und die anfallenden Betreuungskosten werden dann von dieser an mich ausbezahlt.
Ausführliche Informationen zu der Erhebung der Kostenbeiträge für Eltern bei öffentlicher
Förderung durch die WJH erhalten Sie auch beim Tagesmütter- und Elternverein in Biberach:
Möchten oder können Sie keine öffentliche Förderung in Anspruch nehmen, behalte ich mir vor, eine private Rechnung für die Betreuung Ihres Kindes zu stellen. Die Kosten bei privater Abrechnung orientieren sich hierbei an dem aktuellen Stundensatz des Landkreises Biberach.
Ich hoffe, ich konnte Sie auf meiner Webseite von den Vorteilen der Kindertagespflege überzeugen und freue mich, Sie persönlich hier vor Ort kennenzulernen. Zu einem verabredeten Termin haben wir Zeit, um über spezielle Frage zu sprechen, sich die Räume anzusehen und die nächsten Schritte zu planen. Natürlich können Sie auch Ihr Kind zum ersten Besuch mitbringen, denn schließlich soll es sich hier auch wohlfühlen.
Bitte melden Sie sich per Telefon (auch WhatsApp möglich) oder E-Mail zu einem Besuch an, damit ich ihn in unseren Tagesablauf integrieren kann. Ich freue mich auf Ihren Besuch!